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impetus. Magazin der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, 6/2007

Das im August 2004 in Kraft getretene 7. Hochschul-Rahmengsetz-Änderungsgesetz bestimmt, dass die Hochschulen in Deutschland künftig aktiver an der Auswahl ihrer Studierenden mitwirken sollen. Dabei sieht das Gesetz für die Studienplatzvergabe in bundesweit zulassungesbeschränkten Studiengängen die kurz als 20-20-60-Regelung beschriebene Quotenverteilung vor: 20 % der Studienplätze gehen an die Abiturbesten, die sich ihre Wunschhochschule aussuchen können. 20 % der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben. […]