CYQUEST Applikationen werden grundsätzlich datensparsam entwickelt. Damit meinen wir, dass nur die Daten über Teilnehmende erhoben werden, die unbedingt für den jeweiligen Projekt- oder Verwendungszweck notwendig sind.

SelfAssessments

Im Rahmen von SelfAssessments betrifft dies z.B. über Trackingsysteme wie Google Analytics oder Matomo zu erfassende Aspekte, etwa das Nutzungsverhalten und die Nutzungshäufigkeit. Nur solche Informationen, die auch im Nachgang sinnvoll ausgewertet werden sollen und können (im Hinblick auf die tatsächlich zur Verfügung stehenden Ressourcen), werden erfasst.

Hierbei werden grundsätzlich die datensparsamsten Einstellungen für entsprechende Systeme gewählt. So haben wir bspw. mit Google einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO geschlossen und Google untersagt, die im Rahmen etwaiger Auftragsdatenverarbeitung gewonnenen Informationen für eigene Analysezwecke zu nutzen.

Online-Assessments

Im Kontext von Online-Assessments, also unseren eignungsdiagnostischen Testverfahren zur Personalauswahl folgen wir selbstverständlich dem gleichen Grundsatz. CYQUEST verarbeitet grundsätzlich nur pseudonymisierte Bewerbendendaten. D.h. alle Eingaben, die eine Testperson im Rahmen der Bearbeitung eines Online-Assessments macht, werden einer pseudonymen Bewerbenden-ID zugeordnet, die typischerweise durch das ATS (Applicant Tracking System) des jeweiligen Kundenunternehmens oder bei Nutzung unseres Testmanagers durch diesen vorgegeben wird. Nur bei unseren Kundenunternehmen können die jeweiligen Pseudonyme und damit die erreichten Ergebnisse einer echten Person zugeordnet werden.

Für CYQUEST handelt es sich mithin faktisch um eine anonyme Datenverarbeitung iSd. DSGVO.

Transparenz für User

Über die Form der in den Applikationen erhobenen Informationen und die Verarbeitung der Daten wird immer in Form einer sog. „Information zur Datenverarbeitung“ (Datenschutzerklärung) ausführlich informiert.

Datenschutz im Supportfall

Für Online-Assessments bietet CYQUEST einen sogenannten 2nd Level-Support an. D.h. im Falle eines Bearbeitungsproblems einer Testperson, meldet sich diese zunächst beim Unternehmen, welches die Person zum Online-Assessment eingeladen hat. Zur weiteren Problemlösung meldet sich das Unternehmen dann bei Bedarf wiederum beim CYQUEST. Im Normalfall wird das Problem hier auch nur unter Betrachtung der pseudonymen Bewerbenden-ID betrachtet.

Nur in (sehr wenigen) Einzelfällen kann es dabei notwendig sein, dass ein direkter Kontakt zur Person mit dem technischen Problem hergestellt werden soll, um schnell und unkompliziert kompetente Hilfe leisten zu können. Nur in diesen Ausnahmefällen verarbeitet CYQUEST personenbezogene Daten von Bewerbenden unserer Kunden und dies dann im Rahmen einer expliziten Einwilligung.

Gleichwohl schließen wir im Rahmen der Bereitstellung von Online-Assessments mit unseren Kunden grundsätzlich eine sogenannte „Auftragsverarbeitungsvereinbarung“ gemäß Art. 28 DSGVO, in der der Umgang mit jeglichen Daten umfangreich beschrieben und rechtssicher geregelt wird.

Professionell beraten

CYQUEST wird in all diesen Belangen schon seit Jahren durch die auf diese Themen spezialisierte Anwaltskanzlei Diercks beraten und fortlaufend betreut.